Elternbrief zum Schuljahresbeginn
Liebe Eltern,
nächste Woche beginnt das neue Schuljahr und ich hoffe, Sie konnten in den Ferien freie Zeit mit Ihren Kindern verbringen und sich etwas erholen. Leider sind die Probleme, die das Corona-Virus verursacht, nicht ...
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Elternbrief zum Schuljahresbeginn
Liebe Eltern,
nächste Woche beginnt das neue Schuljahr und ich hoffe, Sie konnten in den Ferien freie Zeit mit Ihren Kindern verbringen und sich etwas erholen. Leider sind die Probleme, die das Corona-Virus verursacht, nicht verschwunden. Vom Kultusministerium bzw. der Landesregierung gibt es neue Vorgaben, die ich Ihnen auf diesem Weg kurz erläutern will.
Das Wichtigste zuerst: Damit Ihr Kind die Schule besuchen darf, müssen Sie eine Erklärung abgeben, die Sie im Downloadbereich unserer Homepage finden und die ich allen Schülerinnen und Schülern über Mail versandt habe. Mit dieser Erklärung versichern Sie unter anderem, dass Ihr Kind nicht in Kontakt mit einer infizierten Person war, dass Ihr Kind keine Krankheitssymptome aufweist und dass Sie in der letzten Zeit nicht in einem Risikogebiet waren. Bitte drucken Sie diese Erklärung aus (Seite 1 und 2 des Dokuments), und geben Sie diese unterschrieben Ihrem Kind zum ersten Schultag (!) mit in die Schule. Sollte eine der oben angesprochenen Punkte zutreffen, kann Ihre Tochter / Ihr Sohn die Schule erst einmal nicht besuchen. Melden Sie sich bitte bei uns im Sekretariat und wir werden die weitere Vorgehensweise im Einzelnen besprechen. Weiterhin befinden sich - zu Ihrer Kenntnisnahme - die Datenschutzerklärung und ein „Merkblatt Betroffenenrechte“ im Dokument.
Wir wollen natürlich, dass sich Ihr Kind an unserer Schule sicher fühlt. Deshalb haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, welches zum großen Teil auf den Vorschriften des Kultusministeriums beruht. Ich möchte Ihnen auch hier die wichtigsten Inhalte kurz erläutern:
Auf dem gesamten Schulgelände gilt ab dem 14.09.2020 eine Maskenpflicht. (Auf den Gängen, auf dem Pausenhof und im Bus!) Während des Unterrichts gilt keine Maskenpflicht, es darf aber freiwillig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Im Klassenverband gibt es zukünftig kein Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen und Schülern mehr. Allerdings sind grundsätzlich konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, damit bei einem Covid-19-Fall nicht die ganze Schule in Quarantäne geschickt werden muss. Es können deshalb keine jahrgangsübergreifenden Gruppen (z.B. AG’s) gebildet werden. Auch in den Pausen müssen Kontakte der Schülerinnen und Schüler zu anderen Jahrgängen vermieden werden. Wir werden deshalb bestimmte Pausenbereiche für Klassenstufen ausweisen. Über die Zuteilung der Pausenbereiche werden Ihre Kinder von den Klassenlehrkräften informiert. Leider müssen wir auch die Pausenbereiche von Werkmeister-Gymnasium und Härtsfeldschule trennen, um Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern beider Schulen möglichst gering zu halten.
Für bestimmte Angebote (z.B. Ganztagsbetreuung) müssen allerdings jahrgangsübergreifende Gruppe gebildet werden, hier gilt dann aber das Abstandsgebot von mind. 1,5 m.
Weiterhin gilt: Gründliche und häufige Händehygiene! Regelmäßiges Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20-30 Sekunden verhindert eine Verbreitung des Virus bzw. eine Ansteckung. Wo dies nicht möglich ist, können die Hände auch desinfiziert werden. An den Eingängen zum Schulhaus werden wir wieder Desinfektionsmittel anbieten.
Während der Pausen ist ein Pausenverkauf wieder zulässig. Dazu dürfen die ausgewiesenen Pausenbereiche verlassen werden. Beim Anstehen gilt selbstverständlich auch das Abstandsgebot von 1,5 m. Nach dem Einkaufen müssen die Pausenbereiche so schnell wie möglich wieder aufgesucht werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit der Maßnahmen. Nur wer die Notwendigkeit einsieht, wird sich an die Vorschriften halten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Mößle
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